Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
twozy – Bad & Küchen Reinigung · Stand: 26. August 2026
1. Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen von:
twozy – Bad & Küchen Reinigung
betrieben von Joel Vogel
Holzmoosrütistrasse 12
8820 Wädenswil
Schweiz
E-Mail: hallo@twozy.ch
Nachfolgend «twozy».
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Reinigungsdienstleistungen, die Kundinnen und Kunden bei twozy anfragen oder buchen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von twozy ausdrücklich bestätigt wurden.
3. Angebot von twozy
twozy ist auf die professionelle Reinigung von Küchen und Badezimmern spezialisiert.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- der Beschreibung auf der Website
- den Angaben der Kundin oder des Kunden
- der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung
- allfälligen ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Arbeiten gehören nicht automatisch zum Auftrag.
Insbesondere können zusätzliche Arbeiten, die erst vor Ort verlangt werden, abgelehnt oder separat angeboten werden.
4. Anfrage und Vertragsabschluss
Das Absenden des Online-Formulars «Preis & Termin anfragen» stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Die Angaben dienen twozy insbesondere dazu:
- den Auftrag zu prüfen
- den Leistungsumfang zu bestimmen
- einen Preis zu bestätigen
- die Verfügbarkeit eines geeigneten Reinigungspartners abzuklären
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:
- twozy der Kundin oder dem Kunden Preis, Leistungsumfang und Termin bestätigt; und
- die Kundin oder der Kunde den Auftrag ausdrücklich annimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung zur Durchführung des Auftrags.
5. Preis und Zahlung
Der Preis für den Küchen + Bad Reset beträgt CHF 249 für 1 Küche und 1 Badezimmer in Standardgrösse. Zusätzliche Leistungen sowie Abweichungen von der Standardgrösse werden vor der Buchung als angepasster Fixpreis bestätigt.
Die Zahlung erfolgt in zwei Schritten:
a) Eine Anzahlung von CHF 49 bei der Buchung. Mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
b) Der Restbetrag von CHF 200 nach Durchführung der Reinigung, zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung.
6. Angaben der Kundin oder des Kunden
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die für die Preis- und Aufwandseinschätzung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss und möglichst vollständig zu machen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu:
- Anzahl Küche(n)
- Anzahl Badezimmer/WCs
- Grösse der Räume
- Verschmutzungsgrad
- besonderen Oberflächen oder Materialien
- sonstigen Umständen, die den Reinigungsaufwand erheblich beeinflussen können
Wenn wesentliche Angaben fehlen oder offensichtlich falsch sind, kann twozy:
- einen angepassten Preis vorschlagen
- den Leistungsumfang anpassen
- einen Auftrag abbrechen, wenn eine fachgerechte Durchführung unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar oder sicher möglich ist
Preisänderungen werden nicht ohne vorherige Information der Kundin oder des Kunden vorgenommen.
7. Fotos
twozy kann zur Einschätzung des Aufwands Fotos von Küche oder Badezimmer anfordern.
Bei bestimmten Sonderfällen kann die Zusendung von Fotos Voraussetzung für eine Preisbestätigung sein.
Fotos dienen insbesondere:
- der Aufwandseinschätzung
- der Preisbestätigung
- der Vorbereitung des Auftrags
- gegebenenfalls der Qualitätssicherung oder Reklamationsbearbeitung
Eine Verwendung für Werbung oder Social Media erfolgt nicht ohne separate Zustimmung.
8. Reinigungspartner
twozy kann für die Durchführung von Aufträgen qualifizierte selbständige Reinigungspartner oder andere geeignete Dritte einsetzen.
Soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes ausdrücklich festgehalten wird, bleibt twozy Vertragspartner der Kundin oder des Kunden.
Die Auswahl und Koordination des eingesetzten Reinigungspartners erfolgt durch twozy.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Reinigungsperson besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Zugang zum Reinigungsort
Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass der Reinigungspartner zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den vereinbarten Räumen erhält.
Soweit für die Reinigung erforderlich, müssen vorhanden und nutzbar sein:
- Wasser
- Strom
- übliche sanitäre Einrichtungen
Ist der Zugang zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, soll die Kundin oder der Kunde twozy möglichst früh informieren.
10. Vorbereitung und empfindliche Gegenstände
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich:
- besonders wertvolle, zerbrechliche oder persönliche Gegenstände angemessen zu sichern
- besondere oder empfindliche Materialien mitzuteilen
- relevante Herstellerhinweise oder Reinigungsvorschriften offenzulegen, soweit diese bekannt sind
- Gefahrenstellen oder besondere Umstände vor Beginn der Arbeit mitzuteilen
Dazu können beispielsweise empfindliche Natursteine, Spezialbeschichtungen, beschädigte Armaturen oder bereits vorgeschädigte Oberflächen gehören.
11. Leistungsumfang und Grenzen der Reinigung
twozy schuldet eine fachgerechte Durchführung des vereinbarten Reinigungsumfangs.
Ein bestimmtes optisches Ergebnis kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
Insbesondere können:
- dauerhafte Verfärbungen
- beschädigte Materialien
- tief eingezogene Ablagerungen
- Schimmel oder Silikonschäden
- Korrosion
- Kratzer
- altersbedingte Veränderungen
durch Reinigung nicht zwingend vollständig entfernt werden.
Reinigungsarbeiten, die ein unverhältnismässiges Beschädigungs- oder Sicherheitsrisiko darstellen, können abgelehnt werden.
12. Verschiebung des Termins
Der Termin kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos verschoben werden. Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen.
13. Absage durch den Kunden
Bei einer Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn wird die Anzahlung von CHF 49 als Ausfallentschädigung einbehalten. Sie deckt die Kosten der beim Reinigungspartner bereits reservierten Kapazität. Weitergehende Kosten werden nicht verrechnet.
14. Absage durch twozy
Muss twozy oder der Reinigungspartner einen Termin absagen, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet.
15. Beanstandungen und Qualitätsversprechen
Sollte die vereinbarte Reinigung nicht zufriedenstellend ausgeführt worden sein, bitten wir die Kundin oder den Kunden, twozy möglichst rasch zu kontaktieren.
Beanstandungen sollten nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigung gemeldet und – soweit sinnvoll – mit Fotos dokumentiert werden.
twozy prüft berechtigte Beanstandungen und versucht vorrangig, eine angemessene Lösung zu finden.
Je nach Situation kann dies insbesondere sein:
- Nachbesserung
- erneute Reinigung eines betroffenen Bereichs
- angemessene Preisreduktion
- eine andere einvernehmliche Lösung
Das auf der Website verwendete «Qualitätsversprechen» stellt keine voraussetzungslose Geld-zurück-Garantie dar.
16. Schäden
Schäden, die während einer Reinigung festgestellt werden und möglicherweise mit der Dienstleistung zusammenhängen, sollen twozy möglichst unverzüglich gemeldet werden.
Die Kundin oder der Kunde soll nach Möglichkeit:
- Fotos anfertigen
- den Schaden nicht unnötig verändern
- twozy Gelegenheit zur Prüfung geben
twozy bzw. der eingesetzte Partner haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für nachweislich schuldhaft verursachte Schäden.
Eine Haftung für bereits bestehende Schäden, normalen Verschleiss oder Schäden, die auf nicht mitgeteilte Besonderheiten oder Materialeigenschaften zurückzuführen sind, besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.
17. Zahlungsverzug
Bleibt der Restbetrag nach Ablauf der Zahlungsfrist offen, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben.
18. Datenschutz
Personendaten werden gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von twozy bearbeitet.
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.
19. Änderungen des Auftrags
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Seiten.
Insbesondere führen spontane Zusatzwünsche vor Ort nicht automatisch zu einer Erweiterung des bestehenden Fixpreisangebots.
Der Reinigungspartner ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte Zusatzleistungen auszuführen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von twozy.
21. Änderungen dieser AGB
twozy kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen.
Für einen konkreten Auftrag gilt jeweils diejenige Fassung, die der Kundin oder dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurde.